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Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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