Eigenheimzulage 2004
|
Letzte Meldung:
[18.12.2003] : Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf verständigt, das Fördervolumen der Eigenheimzulage Im Hinblick auf die Steuer-
senkung ab 2004 um 30 Prozent zu kürzen. Bundestag wie auch Bundesrat haben diese Ergebnisse bestätigt.
Änderungen im Detail ab 2004:
|
Bemessungsgrundlage ab 2004 höchstens 125.000 Euro (inkl. Grund und Boden). Hierauf wird ein Fördersatz von 1 % angewandt, maximal also 1.250 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage beträgt 800 Euro.
Die Einkommensgrenze für einen Zeitraum von 2 Jahren sinkt von 81.807 auf 70.000 Euro. Für Ehepaare gilt das Doppelte. Maßgeblich ist nunmehr die Summe der positiven Einkünfte.
Für jedes Kind erhöht sich die Einkommens-
grenze um 30.000 Euro.
Einheitliche Förderung für Neubau wie auch für
Bestandserwerb.
Keine Förderung für Ausbau und Erweiterung.
Der Modernisierungsaufwand in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung wird einbezogen.
|
|
|
|