Eigenheimzulage

Die vom Staat gezahlte Eigenheimzulage sorgt beim Erwerber einer Immobilie für eine merkliche Entlastung. In den ersten acht Jahren der Finanzierung kann mit einer Grundförderung von insgesamt 20.448,- Euro an Fördermitteln gerechnet werden. Die Eigenheimzulage wird jährlich ausgezahlt. Sie muß nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen:
Die Eigenheimzulage wird vom Staat einkommensabhängig gewährt: Anspruch hat jeder Steuerpflichtige, dessen Einkünfte für das Erstjahr und das Vorjahr der Förderung zusammen 81.807,- Euro nicht übersteigt. Bei Verheirateten liegt die Einkommensgrenze bei 163.614 EUR. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um weitere 30.678 EUR.

Zulagen für Kinder:
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht und das zum Haushalt der Eltern gehört, zahlt das Finanzamt eine Extra-zulage von 6.136 EUR verteilt auf acht Jahre. Voraussetzung für die Kinderzulage ist der Erhalt der Grundförderung.

Antrag:
Die entsprechenden Formulare für die Eigenheimzulage erhält man beim Finanzamt. Viele Baufinanzierer rechnen die Eigen-heimzulage gleich fest in den Finanzierungsplan mit ein. Aller-dings muss das Finanzierungsmodell hierfür vorher festgelegt werden. Der Antrag auf Eigenheimzulage sollte unbedingt noch im Jahr des Einzugs gestellt werden, da diese für das gesamte Jahr gezahlt wird.

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